Harald Wolff
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Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. An dieser alten Juristenweisheit ist insofern etwas dran, als tatsächlich immer schwer einzuschätzen ist, wie so ein Gerichtsverfahren ausgeht. Ebenso unvorhersehbar sind die Kosten, die den Beteiligten dabei entstehen, etwa für Anwaltshonorare und Gerichtskosten. So wie Sie sich als Privatperson mit einer privaten Rechtsschutzversicherung schützen können, sollten Sie als Unternehmer auch unbedingt an den passenden Schutz für Ihre Firma denken. Denn ein handfester Rechtsstreit kann schlimmstenfalls Ihre berufliche Existenz gefährden.
„Der Firmenrechtsschutz ist für Gewerbetreibende jeder Art zu empfehlen“, betonen die Fachleute der Internet-Plattform gruender.de. Gerade KMU und Start-ups mit geringen Rücklagen brauchen für mögliche Rechtsstreitigkeiten unbedingt den passenden Versicherungsschutz. Denn im Alltag lauern zahlreiche Risiken, die Sie als Unternehmer schnell vor Gericht bringen können. Da sind einmal die „Klassiker“:
Bei jungen Unternehmen kommen weitere Risiken hinzu: „Wenn ein Start-up zum Beispiel doch wieder Mitarbeitern kündigen muss, entstehen daraus unter Umständen Kosten, die nicht im Budget vorgesehen sind“, so Experten der Zurich Gruppe Deutschland. Streitigkeiten, die sich aus dem Wettbewerbsrecht ergeben, landen ebenfalls schnell vor Gericht. Und: Seit der Verschärfung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung sehen sich Unternehmen schneller als früher mit Forderungen aus Urheberrechts- und Datenschutzverletzungen konfrontiert.
Die Firmenrechtsschutzversicherung übernimmt in solchen und anderen Fällen die Ausgaben für einen Anwalt und Gerichtskosten. Darüber hinaus gibt es aber weitere wichtige Bausteine, die eine gute Police enthalten sollten – beispielsweise eine Anwalts-Hotline, die rund um die Uhr erreichbar ist, die Prüfung von Bußgeldbescheiden bei Ordnungswidrigkeiten sowie eine Vertrags- und Dokumentenprüfung, etwa bei Arbeitsverträgen. Die Versicherungssumme sollte bei dieser speziellen Rechtsschutzversicherung stets unbegrenzt sein.
Übrigens: Möglicherweise hat Ihr Unternehmen bereits eine Betriebshaftpflicht- oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die passiven Rechtsschutz einschließt. Dieser Schutz greift aber nur bei der Abweisung unberechtigter Forderungen gegen Ihren Betrieb. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen, die von Ihnen selbst ausgehen, brauchen Sie dagegen unbedingt eine Firmenrechtsschutzversicherung.
Lassen Sie uns die Einzelheiten persönlich besprechen.